Grusswort
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Grußwort des Heimatkreisbetreuers

 

Sindelfingen - Würbenthal“ am 17. Juli 2005

 

50 Jahre sind in der Geschichte eines Volkes ein kurzer Abschnitt; sie können für eine Volksgruppe jedoch auch Schicksal sein.

 

Für die Sudetendeutsche Volksgruppe sind die Jahre 1918-1938-1945 zum schweren Schicksal geworden.

 

Die Zerschlagung der k.u.k. Monarchie Österreich-Ungarn 1918 (1526-1918):

Schon der Slawenkongress 1848 in Prag hat letztlich die Vertreibung gefordert. Dem zufolge sollten alle (x-Millionen) Deutsche östlich der Isthmuslinie Triest – Stettin vertrieben werden.

 

1918 die Besetzung unserer Heimat: 20 Jahre Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts.

 

Der 04. März 1919: Bei einer friedlichen Demonstration für die Einforderung der versprochenen, aber vorenthaltenen Selbstbestimmung wurde auf unbewaffnete Frauen, Kinder und Greise geschossen; 54 Landsleute wurden dabei ermordet. Ein ungesühntes Verbrechen.

 

1938: Abschluss des „Münchener Abkommens“ und Abtrennung von der CSR, welche erst 1919 gegründet wurde und die das Sudetenland mit seiner Bevölkerung gegen deren Willen und wider dem versprochenen Selbstbestimmungsrecht zwangsweise eingegliedert hatte. Es sollte das von 1919 begangene Unrecht an den Sudetendeutschen teilweise beseitigt und aufgehoben werden.

Es ist nicht das „Münchner Abkommen“ und auch nicht der verlorene Zweite Weltkrieg die Ursache der Vertreibung; die Fäden wurden schon viel früher gesponnen. In der Broschüre von 1917 „Unser Staat und der Weltfrieden“ von Eduard Benes und Dr. Kramar wird ausgeführt, dass sie sich „das deutsche Reich als etwas vergrößertes Schwabenland, als deutsche Reservation“ vorstellten. Mit diesen umrissenen Forderungen ging die tschechische Delegation zu den Friedensverhandlungen nach Paris. Das „Versailler Diktat“ („Schanddiktat“) wurde beschlossen.

 

1945: Unmenschliche und widerrechtliche Vertreibung der Deutschen aus dem deutschen Osten und dem Sudetenland.

 

Dank des Wohlwollens und des einmütigen Beschlusses am 7. Juni 1955 des Stadtrates der Stadt Sindelfingen wurde vor 50 Jahren

 

von der Stadt Sindelfingen die Patenschaft für die Stadt Würbenthal/Sudetenland

 

übernommen. Herzlichen Dank und Vergelt’s Gott der Patenstadt Sindelfingen!

 

Als Kreisbetreuer des Heimatkreises Freudenthal/Altvater e.V., dazu gehört auch der Gerichtsbezirk Würbenthal, mit den Dörfern Buchbergsthal mit Gabel, Einsiedel, Karlsthal und Ludwigsthal, danke ich aus vollem Herzen für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Das ist uns Beweis für das Verständnis unseres unablässigen Bemühens auf Selbstbestimmung und Verständigung. Diese Feierstunde zeigt uns Heimatvertriebenen die unvergessliche Wertschätzung zu unserer Patenstadt.

 

Die   H e i m a t g l i e d e r u n g   der Landsmannschaft, die aus einem engen und weiteren Teilbereich der alten Heimat (Gemeinde, Kreis u. Landschaft) stammenden Landsleute besteht, bringt durch die Heimatgruppen, Heimattreffen und Heimatblätter unsere Landsleute einander wieder näher und tritt der seelischen Vereinsamung entgegen. Mit den Patenschaften wird das gleiche Ziel aus dem Kreise der Heimatvertriebenen heraus erstrebt. Die Heimatvertriebenen aus einem engeren Bereich der alten Heimat sollen damit eine möglichst enge geistig-seelische Beziehung mit den Bürgern der alten und neuen Heimat schaffen. Diese Patenschaft gab uns Heimatvertriebenen die Möglichkeit ein neues Netz von gesellschaftlichen, geselligen und vielleicht auch verwandtschaftlichen Beziehungen zu knüpfen, die uns die nötige Wärme, das Verständnis und den inneren Halt gaben und geben.

Möge dies die Stadt Sindelfingen für weitere 50 Jahre und darüber hinaus seinem Patenkind angedeihen lassen. Eine gemeinsame harmonische kulturelle Gestaltung dieser Patenschaft soll zum Segen beider Städte und seiner Bürger werden. Wir Heimatvertriebene werden in diesen Bestrebungen nicht nachlassen und uns der Ehre dieser Patenschaft würdig erweisen.

 

Wir sagen Danke und Vergelt’s Gott!

 

Überreichung der

 

 

Friedrich Nather

Kreisbetreuer Freudenthal/Altvater e. V.