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Charta der deutschen Heimatvertriebenen (5. August 1950)

Im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen,im Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischen Kulturkreis, im Bewußtsein ihres deutschen Volkstums und in der Erkenntnis der gemeinsamen Aufgabe aller europäischen Völker, haben die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen nach reiflicher Überlegung und nach Prüfung ihres Gewissens beschlossen, dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche Erklärung abzugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas ansehen. 1. Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluß ist uns ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat. 2. Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können. 3. Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas. Wir haben unsere Heimat verloren. Heimatlose sind Fremdlinge auf dieser Erde. Gott hat die Menschen in ihre Heimat hineingestellt. Den Menschen mit Zwang von seiner Heimat trennen, bedeutet, ihn im Geiste töten. Wir haben dieses Schicksal erlitten und erlebt. Daher fühlen wir uns berufen zu verlangen, daß das Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird. So lange dieses Recht für uns nicht verwirklicht ist, wollen wir aber nicht zur Untätigkeit verurteilt beiseite stehen, sondern in neuen, geläuterten Formen verständnisvollen und brüderlichen Zusammenlebens mit allen Gliedern unseres Volkes schaffen und wirken. Darum fordern und verlangen wir heute wie gestern: 1. Gleiches Recht als Staatsbürger nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Wirklichkeit des Alltags. 2. Gerechte und sinnvolle Verteilung der Lasten des letzten Krieges auf das ganze deutsche Volk und eine ehrliche Durchführung dieses Grundsatzes. 3. Sinnvollen Einbau aller Berufsgruppen der Heimatvertriebenen in das Leben des deutschen Volkes. 4. Tätige Einschaltung der deutschen Heimatvertriebenen in den Wiederaufbau Europas. Die Völker der Welt sollen ihre Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden. Die Völker sollen handeln, wie es ihren christlichen Pflichten und ihrem Gewissen entspricht. Die Völker müssen erkennen, daß das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert. Wir rufen Völker und Menschen auf, die guten Willens sind, Hand anzulegen ans Werk, damit aus Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend für uns alle der Weg in eine bessere Zukunft gefunden wird. Stuttgart, den 5. August 1950. Am 5. August 1950 wurde diese ,Charta der deutschen Heimatvertriebenen" in Stuttgart auf einer Großkundgebung in Gegenwart von Mitgliedern der Bundesregierung, der Kirchen und der Parlamente von dem Unbekannten Heimatvertriebenen verkündet. Sie trägt die Unterschriften der Sprecher der Landsmannschaften der Vertriebenen sowie der Vorsitzenden des Zentralverbandes der vertriebenen Deutschen und seiner Landesverbände. In allen Teilen Deutschlands wurde sie auf Großkundgebungen bestätigt.   Deklaration vom 6. August 1960 zur Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 Vor zehn Jahren, als noch niemand voraussehen konnte, was aus Deutschland und aus uns deutschen Heimatvertriebenen würde, haben wir in unserer Charta - von unseren erwählten Vertretern unterzeichnet und verkündet vor Gott und der Welt erklärt, was wir erlebten, was wir dachten und was wir erstrebten. Millionen Menschen mußten zu dieser Zeit noch um die einfachsten und im Leben des einzelnen doch entscheidenden Dinge bangen und kämpfen, um ein Dach über dem Kopf, um Arbeit, um Brot. Die geistig-moralische Not jener Zeit seit 1945, das soziale und wirtschaftliche Chaos, in das wir, unseres eigenen Willens beraubt, hineingetrieben wurden, ließen uns nicht verzweifeln. Wir wurden nicht zum sozialen Sprengkörper im politischen Spannungsfeld Europas. Die Prüfungen und das Leid, das wir - wie heute Millionen Menschen anderer Völker - tragen mußten, prägten die festen, unverrückbaren Grundlagen unserer damaligen und gegenwärtigen Haltung. Wir wollen auch jetzt und künftig wie ehedem in die Heimat zurück. Wir sehen keinen Anlaß, unsere Haltung zu ändern, um so mehr als wir glauben, die Pflichten, die wir in der Charta auf uns nahmen, nach bestem Wissen und Gewissen beim Wiederaufbau Deutschlands und Europas erfüllt zu haben. Wir anerkennen die Leistung des deutschen Volkes im Uberwinden der Notstände. Sie stellt aber keineswegs die abgeschlossene Erfüllung der von uns vor zehn Jahren erhobenen sozial-wirtschaftlichen Forderungen dar. Dem in manchem hektischen wirtschaftlichen Aufstieg der Bundesrepublik, den wir zwar als Lebensmöglichkeit der Bevölkerung würdigen, stehen wir kühl gegenüber, weil wir auch dessen Schattenseiten deutlich erkennen. Die Not unserer Tage wird besonders klar an der noch immer nicht überwundenen Zerreißung Deutschlands, an der Unfreiheit unserer Schwestern und Brüder jenseits des Eisernen Vorhangs und an der Tatsache, daß noch immer mehr als hundert Millionen Menschen anderen Volkstums ostwärts von Deutschlands Grenzen wehrlos einem Terrorregime ausgeliefert sind. In der Charta erklärten wir ein geeintes Europa, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang ]eben können, als eines unserer grundlegenden Ziele. Heute wissen wir, daß dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn das in den Satzungen der Vereinten Nationen proklamierte Selbstbestimmungsrecht ohne Einschränkung allen Völkern zugestanden wird. Wir bekennen uns daher heute erneut und feierlich zu den vor zehn Jahren in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen aufgestellten Grundsätzen. Um ihrer Verwirklichung willen müssen wir heute fordern: 1. Das durch das internationale Recht und die Satzung der Vereinten Nationen verbürgte Selbstbestimmungsrecht hat für alle Völker zu gelten, also auch für das deutsche Volk. Seine Verwirklichung darf nicht Interessen anderer Staaten geopfert werden. Jedes Volk in der Welt muß das Recht haben, in voller Freiheit seine eigenen Werte zu bewahren, zu entwickeln und dadurch seinen Beitrag zur Kultur der Menschheit zu leisten. 2. Die Wiedervereinigung aller durch Willkür und Gewalt voneinander getrennten Teile Deutschlands ist trotz aller Hemmungen und trotz aller Widerstände herbeizuführen. Dafür einzutreten und einzustehen, ist den deutschen Heimatvertriebenen ernsteste Verpflichtung. In diesen Grundsätzen erblicken die deutschen Heimatvertriebenen die wichtigste Voraussetzung für einen dauerhaften und beglückenden Frieden in der Weit. Nur in ihm können sich Freiheit und Würde des Menschen behaupten Ihm zu dienen, ist unser aller Aufgabe.