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Meinung unseres ehem. Kreisbetreuers, Fritz Nather (+ 2006)


Kommentar vom 07.07.2002:

Dr. Kurt Langer, ein geborener Freudenthaler hat diese Zeilen für die Nachwelt aufgeschrieben.

Das KZ in Freudenthal, am 24. Juni 1945 (Auszug) Folter-Konzentrationslager

Morgens wird ein Arbeitskommando zusammen gestellt, das hinter der großen Fahrzeughalle am Zaun gegenüber dem Seminar, eine tiefe Grube ausheben muss. Das sieht nach einem Grab aus und wir befürchten Schlimmeres.

Um 6 Uhr, am Abend müssen wir alle am Lagerplatz antreten und dann geschlossen zu diesem Grab marschieren, wo wir Aufstellung nehmen. Nach kurzer Wartezeit – mittlerweile haben sich als Zuschauer eine menge abenteuerlich gekleidete „Partisanen“ eingefunden – bringt man zwei Jungen geführt, die sich mit dem Rücken zum Grab aufstellen müssen. Der eine ist sechzehn, der andere siebzehn Jahre alt. In den einen erkennen wir den jungen Kameraden Helmut Muhr wieder, der vor ungefähr einer Woche aus dem Lager geflohen war. Beide sind fürchterlich zerschlagen und können sich kaum aufrechterhalten. Nun kommt ein Exekutionskommando anmarschiert und nimmt Aufstellung. Der Stadtkommandant Imrich Gas verließt in tschechischer Sprache das Todesurteil. Es lautet auf Tod durch Erschießen, bei Helmut Muhr, 16 Jahre wegen seiner Flucht aus dem KZ, bei dem anderen Leo Kübast, 17 Jahre wegen angeblichen Waffenbesitzes. Dabei muss man wissen, wie so etwas bewerkstelligt wurde: Bei einer Hausdurchsuchung wurde von den durchsuchenden Partisanen irgendwo eine Waffe versteckt, die dann „gefunden“ und dem Bewohner der Wohnung als verbotener Besitz untergeschoben wurde.

Herr Dr. G. wird von den Tschechen gezwungen, das Urteil ins Deutsche übersetzt zu verlesen. Dann legt das Exekutionskommando die Gewehre (deutsche Sturmgewehre!!!) an, es ertönte das Kommando „palit“ (Feuer) und die Körper der beiden Jungen stürzen rücklings ins offene Grab. Beide starben wie Männer, heldenhaft, ohne mit der Wimper zu zucken oder um Gnade zu betteln. Aber es waren doch noch Kinder, die, die unmenschliche Grausamkeit, um sich herum, noch nicht richtig begriffen haben. Das waren menschliche Monster!

Nach der Exekution müssen wir sofort wieder an unsere Arbeit. Gesprochen werden darf nicht, aber es ist auch nicht danach zu Mute. Ein besonders ausgewählter Beerdigungstrupp muss das Grab noch ohne Werkzeug mit bloßen Händen zuscharren. Dabei werden die Männer von den Wachmannschaften mit Flüchen und Gewehrkolbenstößen angetrieben. Dann geht das Leben im Lager wieder seinen gewohnten Gang, so als wäre nichts geschehen.

 

Wir, Sudetendeutsche wiederholen:

Wir, Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung und das bereits seit mehr als fünfzig Jahren

Wir, wurden bereits in der ersten Tschechoslowakei vor 1919 beraubt, gedemütigt und versklavt. Das Selbstbestimmungsrecht wurde uns verweigert.

Wir waren auch keine fünfte Kolonne Hitlers, noch viel weniger Vaterlandsverräter.

Wir Sudetendeutschen sind nicht desertiert.

Wir wurden gegen unseren Willen in einen neu gegründeten Tschechoslowakischen Staat hineingepresst, nachdem die k.u.k. Monarchie von diesen Landräubern zerschlagen wurde.

Wir schufen bereits 1950 die Charta der deutschen Heimatvertriebenen, im Bewusstsein ihrer Verantwortung, vor Gott und den Menschen.

Ohne das Schanddiktat „Das Versailler Diktat“, hätte es niemals einen Hitler gegeben.

Die Stunde der Wahrheit, nach Jahrzehnten der Ignoranz und Unaufrichtigkeit.

Man kann nicht sagen, dass das Wort „Die Wahrheit siegt“ im tschechischen Staatswappen von den Politikern der Tschechischen Republik, heute nicht ernst genommen wird. Mochte man sich in Berlin und dem westlichen Ausland vor allem nach der deutsch-tschechischen Erklärung vormachen, die obsoleten Benesch-Dekrete seien nicht mehr in Kraft, so haben inzwischen auch höchste tschechische Gerichte bestätigt, dass sie weiterhin gültig sind.

Außerdem haben in den letzten Wochen (März/April) Politiker von Regierung und Opposition in Prag wie Ministerpräsident (S)Zeman und Parlamentspräsident Klaus in nicht zu überbietender Deutlichkeit ausgesprochen, was die Mehrheit der Tschechen auch im sechsten Jahrzehnt seit Kriegsende noch immer denkt: Die Vertreibung der Sudetendeutschen war als Kollektivstrafe richtig! Wo sind die Menschenrechte??? Betreibt die EU nur Lippenbekenntnisse und Schattenboxen???

Die Stunde der Wahrheit, nach Jahrzehnten der Ignoranz und Unaufrichtigkeit.

Dank des unermüdlichen Pioniergeistes der Deutschen wurden die böhmischen Könige zu den wohlhabendsten, angesehensten und mächtigsten Fürsten des mittelalterlichen römisch-deutschen Reiches. Den zugereisten, den Wohlstand fördernden Deutschen, räumten sie auch gern dieselben Rechte ein, die diese schon im Herkunftsland hatten. Mit dem „Deutschenprivileg“ Sobeslaws II. um 1187 „Ihr sollt wissen, das die Deutschen freie Leute sind“ förderten sie das Siedlungswesen. Es war keine Landnahme, da das von den Siedlern jenseits des tschechischen Siedlungsraumes gerodete Neuland außer dem König niemand gehörte und niemand daraus verdrängt wurde. Sie machten waldreiche Gebiete zu fruchtbarem Ackerland und leisteten aus wilder Wurzel schwerste Aufbauarbeit, die allein schon Heimatrecht begründete. Sie kamen nicht als Eroberer und nicht mit dem Schwert, sondern als ins Land gerufene Helfer und Förderer von Kultur und Wirtschaft, als „homines laboris“, als Menschen der Arbeit, wie alte Quellen sagen. Die Besitzergreifung erfolgte nicht durch Vertreibung anderer, oder Raub und Mord, sondern durch Rodung, Arbeit und Fleiß. Ein auf diese Weise erworbenes Heimatrecht ist originäres Recht, ein Recht, das unveräußerlich und dauernd ist. Die Deutschen lebten auch nach eigenem Recht, dem „ius teutonicum

Wir Sudetendeutsche wurden mit Waffengewalt in den neu gegründeten tschechoslowakischen Staat hineingepresst, gegen unseren Willen. Das vom amerikanischen Präsidenten Wilson verbürgte Selbstbestimmungsrecht wurde uns von den Besetzern vorenthalten.

Nach Zeman sind die Sudetendeutschen „sogar glimpflich davongekommen“, denn als Landesverräter hätten sie den Tod verdient gehabt. Dann überbot Klaus sogar Zeman, wenn er forderte, auch die Europäische Union sollte die Benesch-Dekrete anerkennen, wenn die tschechische Republik in die Union einer (angeblichen) europäischen Wertegemeinschaft eintritt.

Von einer „Stunde der Wahrheit“ sprach Europa, als Tschechien ihre Auffassung der Rechtstaatlichkeit offenbarte. Ein Offenbarungseid einer Staatsregierung.

Aber leider sind wir von dieser Stunde der Wahrheit unendlichweit entfernt. Jahrzehnte der Schönfärberei und die politischen Heuchelei haben in Europa das Rechtsbewusstsein gestört und im Messen mit zweierlei Maß das Klima total vergiftet. Der Musterknabe Prag genießt die absolute Narrenfreiheit. Zeman kann ungestraft den Israelis raten, mit den Palästinensern ebenso zu verfahren wie die Tschechen mit den Sudetendeutschen: Sie einfach zu vertreiben.

Man stelle sich vor, ein Ministerpräsident eines NATO-Staates (und die Tschechische Republik ist bereits Mitglied der NATO!) würde Putin den Rat geben, einfach alle Tschechen zu vertreiben! Klaus hat mit seiner Forderung, die Europäische Union solle beim EU-Eintritt Tschechiens auch die Vertreibung der Sudetendeutschen als Teil europäischer Rechtsordnung anerkennen, dem ganzen die Krone aufgesetzt. Dien nach den Kriegen in Kroatien, Bosnien und im Kosovo, nach erneuter millionenfacher Vertreibung und ethnischer Säuberung zu verlangen, hätte einen Aufschrei der Empörung in ganz Europa auslösen müssen. Statt dessen wird heruntergespielt und geschwiegen. Was würde geschehen, wenn die Türkei verlangte, die Europäische Union solle die türkische Armenienpolitik anerkennen, oder die südafrikanische Apartheidspolitik? Natürlich wird man einwenden, solche Vergleiche seien nicht korrekt. Aber warum eigentlich nicht?

Die französische Regierung hat es im Jahre 2001 riskiert, eine Verschlechterung der Beziehung zum NATO-Partner Türkei, ja eine „schwere Krise“ in Kauf zu nehmen, als Senat und Pariser Parlament das Vorgehen der Türken gegen die Armenier 1914/15 und die Vertreibung dieses Volkes aus Kleinasien als Völkermord bezeichneten. Das ist zu begrüßen, und das tun sicher die meisten Sudetendeutschen, zumal ein Landsmann von uns, der Prager Schriftsteller Franz Werfel, mit seinem Roman „Die vierzig Tage des Musa Dagh“, das Geschehen dieser Tragödie dokumentierte und beitrug, „das unfassbare Schicksal des Armenischen Volkes dem Totenreich alles Geschehenen zu entreißen“.

Die Nachricht von dem Beschluss der Pariser Regierung lässt aber auch berechtigte Fragen aufkommen, warum ein solcher Beschluss und eine solche Verurteilung nicht auch für andere Vertreibungen erfolgt sind, auch nicht für die größte Vertreibung des 20. Jahrhunderts, nämlich jene von fünfzehn Millionen Menschen aus dem deutschen Osten. Schon 1946 stellte dazu der von Papst Pius XII (12) als sein Vertreter nach Deutschland entsandte Bischof von Fargo, der in Milwaukee geborene Deutschamerikaner Alois Münch fest: „In der ganzen Geschichte gibt es nichts, was sich mit diesen grausamen Massenvertreibungen vergleichen ließe. Mit Recht erklärte ein amerikanischer Korrespondent, der selbst Augenzeuge dieser Menschheitstragödie war, es sei dies die unmenschlichste Entscheidung, die je von Staatsmännern getroffen worden sei. „Ob nicht die späte Geschichte, unserem Zeitalter den Anspruch auf Kultur abspreche?“

Zum dreißigsten Jahrestag der Vertreibung schrieb 1975 der amerikanische Historiker und Völkerrechtler Alfred M. de Zayas in der Einleitung seines Buches „Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen“: Das menschliche Elend, das diese Umsiedlung/Vertreibung vor allem in den Jahren 1945 bis 1948 hervorrief, gehört zu den schlimmsten Kapiteln des zwanzigsten Jahrhunderts und es ist eigentlich erstaunlich, dass dreißig Jahre nach dem Krieg außerhalb Deutschland so wenig über dieses unglückselige Nachspiel bekannt ist“. - Daran hat sich bis heute, nach 59 Jahren, nichts geändert.

Man spricht in Prag und Warschau vom Schlussstrich, der längst fällig sei und der endlich gemacht werden solle, da dies Geschehen 1945/1946 doch ein halbes Jahrhundert zurück liege. Deutsche Politiker stimmen dem zu. So überrascht es angesichts dieser Argumentation, dass nun Frankreich auf die Verbrechen einer Vertreibung hinweist, die noch drei Jahrzehnte länger zurückliegen. Die Zahl der 1945 vertriebenen Deutschen ist um das Mehrfache höher als die Zahl der aus Istanbul und Kleinasien deportierten Armenier. Mit 2,41 Millionen toten Deutschen, bei und während der Vertreibung liegt auch diese Zahl weit über allen Schätzungen der armenischen Opfer von 1914/15. Warum dieses Messen mit zweierlei Maß? Warum kann eine uns befreundete Regierung in Paris aber auch in London oder Washington nicht eine Erklärung über die Vertreibung der Ostdeutschen abgeben?

Bei ihrem Besuch in Prag hat die englische Königin dem tschechischen Volk ihr Bedauern ausgedrückt, dass das „Münchner Abkommen“ vom Jahr 1938 über die Abtretung des Sudetenlandes an das Deutsche Reich auch eine britische Unterschrift trage.

Würde Ihrer Majestät ein Stein aus der Krone fallen, wenn sie sich auch dafür entschuldigen würde oder nur ihr Bedauern ausdrückte, das die Engländer bereits im Dezember 1918 das Selbstbestimmungsrecht der Sudetendeuten mit der Unterschrift verhinderten, oder dass die Konferenz von Potsdam mit einer englischen Beteiligung erfolgte, als „über die Ausweisung Deutscher aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn“ ein Beschluss gefasst wurde? Könnte nicht auch der Kongress in Washington so was tun? Die Zahl armenischer Flüchtlinge und Emigranten in Frankreich ist viel kleiner als die Heimatvertriebenen in Deutschland oder gar der Deutsch-Amerikaner. Warum haben die Armenier eine solch starke Lobby, aber nicht wir Sudetendeutschen? Warum gibt es keine Initiative, der Vertreibung der Deutschen von 1945 einen ähnlich hohen Stellenwert zu geben wie der Tragödie der Armenier 1915?  Alle Besetzungen und Vertreibungen sind menschenrechtswidrig und fördern das Elend und den Terrorismus.

Angebliche political correctness wird auch hier sofort die Unvergleichbarkeit der Ereignisse vorhalten. Diese Vergleiche wurden aber immer gezogen, zum Beispiel wenn man die Folgen der Konferenz von Potsdam mit den Vertrag von Lausanne über den griechisch-türkischen Bevölkerungsaustausch vergleicht. Genau dies ist aber nicht korrekt, denn in Lausanne saßen nach dem Griechisch-türkischen Krieg von 1921/1922 Griechen und Türken am Verhandlungstisch, in Potsdam aber nicht Deutsche und Tschechen oder Schlesier und Polen, sondern es verhandelten nur die Sieger über den Köpfen der Betroffenen hinweg. Zudem war in Lausanne ein Austausch vereinbart, in Potsdam aber eine einseitige Ausweisung, eine unmenschliche, barbarische Vertreibung und Völkermord. ...

 

Ein Teilausschnitt, von meiner Ansprachen am 07.07.2002 in Memmingen, beim Tag der Heimat in Memmingen

Fritz Nather, Vorsitzender und Kreisbetreuer des Heimatkreises Freudenthal/Altvater e.V.,


Kommentar vom 30.09.2004:

 Sudetenland, vertrieben aus dem Paradies,

Sudetenland Marianisches Land, gerodet, nicht erobert.
Über 1000 jährige deutsche Siedlungsgeschichte.

Die Städte wurden nach Magdeburger Recht gegründet, nach deutschem Recht. Heimatrecht ist originäres Recht, ein Recht, das unveräußerlich und dauernd ist. Die Deutschen lebten nach eigenem Recht, dem „ius teutonicum“ und als „homines laboris“, als Menschen der Arbeit, wie alte Quellen sagen.

07.04.1348 Prag: Karl IV. gründete die erste deutsche Universität.

Vertrieben 1945/46 von Tschechoslowaken, deren Staat wurde erst 1918/19 gegründet, nach der Zerschlagung der k.u.k.-Monarchie durch die Tschechoslowaken.

Erste Besetzung 1918, zweite Besetzung, begleitet mit Mord 1945.

Vertreibung von 3,5 Millionen Sudetendeutschen.

Aller Habe, lebenden und toten Inventars beraubt.

242.000 Vertreibungsopfer, Mord, Totschlag und Vergewaltigung, begangen nach dem Krieg.

3,5 Millionen Ausgeraubte, aufgenommen im zerbombten Deutschland, Bayern. Gespeist, bekleidet und beherbergt.

Die Wohnungsnot war sehr groß, keiner wollte uns, die Vertriebenen, - aber wir waren sicher vor Terror und Mord.

Hier fanden wir Brot, Unterkunft und Arbeit.

Wir halfen das zerstörte Deutschland mit aufzubauen.

Hier schufen wir unser Heim, unsere Existenz, zum Wohle aller, in einer freien, friedvollen Welt!

   Am 5. August 1950 wurde bereits die Charta der deutschen Heimatvertriebenen verkündet und bestätigt. Wir Heimatvertriebene verzichteten und verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluss ist uns ernst und heilig im Gedanken an das unendliche Leid, welches im Besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschen gebracht hat.

   Im Bewusstsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen, im Bewusstsein ihres deutschen christlich-abendländischen Kulturkreis.

   Sehr viele Vertriebene zerbrachen an den barbarischen Misshandlungen, an Folter, Vergewaltigungen und unmenschlichen Schicksalsschlägen, sie litten bis zum Tode an den Folgen.

   Sie hinterließen ein blühendes Land, intakte Wirtschaft und Kultur und heute, - öde und leer.

   Heute brauchen sie nicht die Vertriebenen, aber ihr Geld zum Überleben. 

 

Fritz Nather, 30.09.2004