Eine
Pergamenturkunde,
1223 in Mährisch-Neustadt ausgestellt, verweist auf Freudenthal mit Magdeburger
Recht. Sie ist lateinisch und hat ins Deutsche übertragen folgenden Wortlaut:
E. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen
Geistes. Amen. Wir Othakar, auch Przemysl genannt, von Gottes Gnaden König von
Böhmen, tue mit meinen Kindern allen Gegenwärtigen und Zukünftigen kund, dass
wir das selbe Recht und die selbe Freiheit in allem, die Unser Bruder Wladislaus
Seligen Andenkens, einst Markgraf von Mähren, Unseren lieben Bürgern
von Unisov (Mährisch-Neustadt, das ist eine Neugründung in demselben
befestigten Orte oppidum) oder außerhalb desselben gegeben hat, ihnen aus königlicher
Gnade entgegenkommend zugestehen und in einer authentischen Urkundefeierlich
aufzeichnen, besonders dass jedes Grundstück in besagter Stadt, es sei klein
oder groß, sechs Denare und jede Huf Acker einen Vierding Silber und
drei Scheffel Getreide , und zwar einen vom Korn, einen vom Weizen und den
dritten vom Hafer, jährlich am Feste St. Martin zu entrichten gehalten sei.
Ebenso geben Wir den Wald, den sie auf dreißig Jahre zur Rodung erhalten haben
und von denen schon zehn vergangen sind, ihnen frei, soweit jeder von ihnen
imstande sein wird, ihn auszuroden. Ebenso befehlen Wir, dass die grenzen ihrer
Ortsflur, sowohl in den Wäldern wie in den Feldern und Weiden, die ihnen von
unserem vorgenannten Bruder, dem Markgrafen, rechtmäßig von Anfang
an zugewiesen wurden, ihnen frei und friedlich unter königlicher
Machtvollkommenheit bewahrt bleiben sollen.
Ferner gestatten wir ihnen, alle Rechtsfälle, die
bisher mit Zustimmung Unseres Bruders unter sich und bei ihnen selbst
abgeurteilt haben, nach ihren gewohnten Recht zu richten, außer wenn ein großer
schwerer Rechtsfall vorliegt, der in Unserer und der Unseren Gegenwart von
Rechts wegen erörtert werden muß. Ebenso wollen Wir ihnen dasselbe Meidburger
(Magdeburger) Recht und die selben Rechtsgewohnheiten, die Unsere Bürger von
Froudenthal (Freudenthal) haben, in Gnaden zugestehen. Von dieser Besiedelung
oder Vogtei, welche Unser genannter Bruder dem Vogt Theoderich und seinen Erben
übertragen hat, wollen Wir, dass sie den Theoderich selbst und seinen Erben,
wie sie übertragen wurden, in Frieden in Besitzbleiben sollen. Damit aber diese
Unsere Zusage dauernd und ständig sei, bekräftigen Wir sie fest mit gegenwärtiger
Urkunde und mit Unserem Siegel und baten den ehrwürdigen Vater Rupert, Bischof
von Olmütz, , der anwesend war, dass er zur größeren Festigkeit der Zusage
sein Siegel anhänge. Das hat er auch getan.
Geschehen
ist dies feierlich in Brünn im Jahre der Menschwerdung 1223, in der elften
Indik-tion, durch die Hand des Wigbert, Unseres Notars, in Anwesenheit vieler
Zeugen, deren Namen folgend sind: Sdislaus, Probst von St. Peter in Brünn
(Bruna); Euonrad, Schreiber in Brünn - Stefan von Medlov ...........
Aus
dem Buch „Freudenthal und seine Kreisgemeinden“ Seite 46
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